Ferienhaus Blum
Ferienhaus Blum

Angaben gemäß § 5 TMG:

 

Ferienhaus

Ellen Blum

Speckerbrücke 6

Stadtteil Bad Münster-Ebernburg

55583 Bad Kreuznach

 

Telefon: 0157 580 849 03

oder:      0152 336 308 29

Email: wolle.blum@web.de

oder:  wolle-bme@gmail.com

 

Umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 USTG

 

Stornobedingungen/-fristen

Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart.

Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt: Gebucht ist gebucht. Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich welche Stornogründe (Ausnahme: Höhere Gewalt) vorliegen. Schlechtes Wetter, Krankheit und selbst ein Todesfall im engsten Familienkreis rechtfertigen keinen Rücktritt vom Vertrag. Die Parteien können sich jedoch jederzeit auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages einigen. In diesem Fall kann der Vermieter den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis abzüglich seiner ersparten Aufwendungen vom Gast verlangen. Auf den Rücktrittzeitpunkt kommt es dabei nicht an. Auch wenn der Gast beispielsweise ein halbes Jahr vor der geplanten Anreise den Beherbergungsvertrag storniert, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreises verpflichtet. Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.

Der Vermieter ist jedoch nach Treu und Glauben gehalten, die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vergeben, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Der Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung wird empfohlen.

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